Für die zu prüfenden Beweisfragen ist zunächst auf dem Rapport Forensik vom 10. Juni 2020 einzugehen (FOR-Akten, pag. 1 ff.). Danach wurden an dem vom Straf- und Zivilkläger bezeichneten Tatort Spuren gesichert und ausgewertet:  Es wurde ab dem vom Straf- und Zivilkläger bezeichneten Baum ein DNA- Abrieb, bachseitig, Höhe ca. 1,2 m genommen (FOR-Akten, pag. 4, 12, 46) und analysiert. Dabei konnte nur eine geringe DNA-Menge gesichert werden, weshalb das Profil nicht interpretierbar ist.