37 Überlegungen der Chronologie Sinn. So hat der Straf- und Zivilkläger seine Erstaussagen nämlich nicht den Strafverfolgungsbehörden, sondern AT.________ (und dessen Familie) sowie im Spital AQ.________(Ort) und mündlich informell der Patrouille der Kantonspolizei Bern, welche als erste beim Melder AT.________ und dem Straf- und Zivilkläger beim Bahnhof H.________(Ort) eintraf, gegenüber gemacht. 8.9.2 Objektive Beweismittel Für die zu prüfenden Beweisfragen ist zunächst auf dem Rapport Forensik vom 10. Juni 2020 einzugehen (FOR-Akten, pag.