Bereits an dieser Stelle wird vorweggenommen, dass bevor die formellen Aussagen des Straf- und Zivilklägers und des Beschuldigten gewürdigt werden, auf die ersten Angaben des Straf- und Zivilklägers Dritten gegenüber, insbesondere AT.________ sowie den Ärztinnen und Ärzten des Spitals AQ.________(Ort) und den erstausgerückten Polizisten gegenüber, eingegangen wird. Dies macht aus