Durch die objektiven Beweismittel erstellt und vom Beschuldigten nicht in Abrede gestellt, ist schliesslich das Verletzungsbild des Straf- und Zivilklägers. Die Ärztinnen und Ärzte des Spitals AQ.________(Ort) diagnostizierten am 5. November 2019 eine Unterkühlung mit einer Körpertemperatur von 34,7°C sowie einen verstauchten Knöchel links mit Verdacht auf einen Bänderriss (pag. 935, 939).