7, 32 f., 86, 142]). Der Beschuldigte und der Straf- und Zivilkläger trafen sich ein bis zwei Mal pro Monat, wobei der Beschuldigte dem Straf- und Zivilkläger jeweils für einmal Sex pro Treffen CHF 50.00 und für zweimal Sex CHF 90.00 bis CHF 100.00 bezahlte. Ebenso unbestritten ist, dass der Beschuldigte und der Strafund Zivilkläger vor dem Vorfall vom 4. November 2019 keinen Streit und eine gute Beziehung hatten.