Der Beschuldigte habe den Straf- und Zivilkläger demgegenüber als seinen besten Kollegen bezeichnet (pag. 633) und den Straf- und Zivilkläger gefragt, ob er ihn heiraten möchte, was der Straf- und Zivilkläger jedoch abgelehnt habe (pag. 848). Diese Aussagen würden darauf hindeuten, dass ein gewisses Ungleichgewicht in der Beziehung bestanden habe. Es