Er habe dem Straf- und Zivilkläger versprochen, CHF 100.00 mehr als üblich zu bezahlen, wenn er nochmals mitkomme (pag. 813). Der Beschuldigte habe den Straf- und Zivilkläger am Tattag schutzlos gemacht, indem er ihm nach dem Aussteigen aus dem Auto gesagt habe, er brauche seinen Pullover und seine Jacke nicht, obschon November gewesen sei und man sich in einer gewissen Höhe befunden habe. Der Straf- und Zivilkläger habe seine Jacke dann aber trotzdem mitgenommen. Ob der Beschuldigte Fotos des Straf- und Zivilklägers gemacht habe oder nicht, sei nicht relevant. Fakt sei, dass der Beschuldigte dem Straf- und Zivilkläger dessen Handy nicht mehr zurückgegeben habe.