Straf- und Zivilkläger bereits vorgängig besucht habe (pag. 829), wobei er geäussert habe, dass er das Massband vergessen habe und daher eine Woche später nochmals kommen müsse (pag. 813). Es dränge sich die Vermutung auf, dass sich der Beschuldigte an diesem Tag und notabene bei Tageslicht über die aktuelle Situation der Schlucht ein Bild habe machen und sich schliesslich über die Bereitschaft des Straf- und Zivilklägers, nochmals mit ihm dorthin zu fahren, habe versichern wollen. Er habe dem Straf- und Zivilkläger versprochen, CHF 100.00 mehr als üblich zu bezahlen, wenn er nochmals mitkomme (pag.