Nach einem Halt und den sexuellen Handlungen seien sie weitergefahren. Sie hätten das Auto geparkt und seien zu Fuss in Richtung Schlucht gegangen. Dort habe der Beschuldigte Messungen gemacht und dem Straf- und Zivilkläger das Massband gegeben. Der Straf- und Zivilkläger sei schliesslich in die Schlucht gefallen. Der Beschuldigte habe keine Rettungskräfte alarmiert. Erst am nächsten Morgen habe es der Straf- und Zivilkläger geschafft, sich aus der Schlucht zu entfernen. Bestritten sei, wie der Straf- und Zivilkläger in die Schlucht gefallen sei.