Er habe zudem nachvollziehbar geschildert, dass er Stress habe, wenn er daran denke. Der unkontrollierte Sturz in eiskaltes Wasser mit Steinen, die Gefahr des hohen Wasserfalls, die kalten Temperaturen und die Dunkelheit: Der Straf- und Zivilkläger habe diese Gefahren nur mit sehr viel Glück und Lebenswillen überwinden können (pag. 2728).