Im Ergebnis würden die Aussagen des Beschuldigten nicht ansatzweise Zweifel an den glaubhaften Aussagen des Straf- und Zivilklägers erwecken. Der Sturz sei glimpflich ausgegangen, es sei kardinaler Stress festgestellt worden und der Strafund Zivilkläger habe vor oberer Instanz – wie aus der Pistole geschossen – gesagt, dass er sich noch an alles erinnern könne. Er habe zudem nachvollziehbar geschildert, dass er Stress habe, wenn er daran denke.