Beschuldigten am Baum hinterlassen worden sein. Zudem könne mit Blick auf die glaubhaften Aussagen des Straf- und Zivilklägers die Tat nicht mit dem Verletzungsbild in Frage gestellt werden. Wie ein Wunder habe der Straf- und Zivilkläger überlebt und daraus versuche der Beschuldigte nun etwas zu seinen Gunsten abzuleiten (pag. 2728). Im Ergebnis würden die Aussagen des Beschuldigten nicht ansatzweise Zweifel an den glaubhaften Aussagen des Straf- und Zivilklägers erwecken.