31 oder anders Hilfe. Der wahre Grund, weshalb der Beschuldigte keine Hilfe geholt habe, liege auf der Hand. Hätte sich der Beschuldigte bei der Polizei gemeldet, hätte man ihn mit dem früheren Leichenfund in Verbindung gebracht. Der Beschuldigte habe noch behauptet, dass es bei der Absturzstelle nicht tief und überhaupt nicht gefährlich gewesen sei (pag. 2199 Z. 23 ff.). Dies passe wiederum nicht zu seinen Aussagen, wonach er geschockt gewesen sei.