Dann sei er in den Bach gefallen. Glaubhaft sei auch, was gemäss des Straf- und Zivilklägers danach passiert sei. Er habe sich aus Angst versteckt, der Beschuldigte könnte Steine gegen ihn werfen. Es habe dann kein Licht mehr gehabt und er habe erst am nächsten Morgen einen Weg nach oben suchen können. Er habe präzise beschrieben, wie sich das Gelände und die Strömung vor Ort gestaltet hätten und er habe seine Todesangst fassbar geschildert. Der Rapport vom 5. Juli 2024 stütze die Aussagen des Straf- und Zivilklägers. So gleiche die Schuhsohle dem vor Ort festgestellten Fussabdruck äusserst stark. Der Straf- und Zivilkläger sei also an diesen Ort gelangt.