So habe er beispielsweise beschrieben, wie es am 4. November 2019 zum Treffen gekommen sei und wie die Fahrt in das J.________(Ort) verlaufen sei. Er habe auch glaubhaft berichtet, wie der Beschuldigte etwas habe messen wollen und dabei Verbindungen zur Woche zuvor geknüpft. Vor oberer Instanz habe er präzisiert, dass er schon einmal mit dem Beschuldigten im J.________(Ort) gewesen sei, jedoch nicht am genau gleichen Ort. Der Straf- und Zivilkläger habe auch detailliert beschrieben, wie und mit welchen Hilfsmitteln das Messen erfolgt sei und wer dabei wo gestanden sei.