vom Vorfall erzählt und dabei das Kerngeschehen erstmals geschildert. Nach der Untersuchung im Spital sei der Straf- und Zivilkläger dann ausführlich befragt worden, gefolgt von den weiteren Einvernahmen bei der Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Gericht. In allen Einvernahmen habe der Straf- und Zivilkläger die erste Schilderung wiedergegeben und diese ergänzt. Zudem habe er auf Fragen nachvollziehbar geantwortet und das Rahmengeschehen beschrieben. So habe er beispielsweise beschrieben, wie es am 4. November 2019 zum Treffen gekommen sei und wie die Fahrt in das J.________(Ort) verlaufen sei.