29 Aussage habe der Straf- und Zivilkläger auf die Frage gemacht, wie er es geschafft habe, aus der Schlucht herauszuklettern. Es sei unbestritten, dass sich der Beschuldigte und der Straf- und Zivilkläger gekannt und eine sexuelle Beziehung geführt hätten, sie sich am 4. November 2019 getroffen und zusammen in Richtung J.________(Ort) und AM.________(Alp) gefahren seien. Auf einem Platz neben der Strasse sei es unbestrittenermassen zu sexuellen Handlungen gekommen. Danach seien sie weitergefahren, in Richtung Restaurant AF.