In den Akten befinde sich ein Gutachten zur körperlichen Untersuchung des Beschuldigten. Diesem sei zu entnehmen, dass der Beschuldigte am Unterarm mehrere punktförmige Hautabschürfungen und am Knie Hautaufschürfungen aufgewiesen habe. Im Fahrzeug seien zudem Blutanhaftungen des Beschuldigten gefunden worden. Die Abschürfungen an den Knien könnten sich mit einem Sturz auf die Knie erklären lassen. Habe er gerufen, seinen Freund gesucht und sich dabei die Verletzungen zugefügt? Es sei nicht klar, wie diese Verletzungen entstanden seien.