Nach seinen Aussagen habe er sich wieder in das zweite Becken mit dem weissen, schäumenden Wasser und dem Wirbel begeben. Dort hätte er die Strudelzone gegen die Strömung flussaufwärts durchqueren müssen und sich der Gefahr ausgesetzt, in das unmittelbar darunterliegende Becken mit einer Fallhöhe von 18 Metern gespült zu werden (pag. 362 und 366). Er hätte den engen Kanal durchqueren müssen. Ob dies angesichts der Strömung überhaupt möglich gewesen wäre, müsse bezweifelt werden. Klar sei, dass dies jedenfalls nur mit schweren Körperverletzungen als Folge möglich gewesen wäre.