27 rung werde durch seine weiteren Aussagen untermauert, wonach er sich am Ufer flussaufwärts bewegt habe. Beim zweiten Becken sei es nicht möglich, sich am gegenüberliegenden Ufer flussaufwärts zu bewegen. Die Felswände seien dort zu steil. Der Straf- und Zivilkläger habe auch geschildert, wie er die Nacht beim Bach verbracht habe und wie er sich am nächsten Morgen von dort entfernt habe. Nach seinen Aussagen habe er sich wieder in das zweite Becken mit dem weissen, schäumenden Wasser und dem Wirbel begeben.