25 tografieren (pag. 844 Z. 164). Bei der Vorinstanz habe er erklärt, der Beschuldigte habe ein paar Fotos geschossen. Diese verschiedenen Aussagen seien nicht erklärbar und es sei am Tatort auch kein Wasserfall ersichtlich. Ein ähnliches Aussageverhalten bestehe bei den Aussagen des Straf- und Zivilklägers zum Ort, wo er abgestürzt sein will. So habe er ausgeführt, dass ihm der Beschuldigte gesagt habe, dass er mehr «vom Baum weg» (pag.