Der Strafund Zivilkläger habe gesagt, es sei nie zu einem Streit gekommen und der Beschuldigte sei nie gewalttätig geworden. Auch sei er vom Beschuldigten nie bedroht worden (pag. 830 Z. 312). Der Straf- und Zivilkläger habe zudem gesagt, der Beschuldigte sei nie wütend oder aufgebracht gewesen (pag. 816 Z. 339). Es habe keine Unstimmigkeiten und keinen Streit gegeben. Auch für den Straf- und Zivilkläger sei es unerklärlich, weshalb der Beschuldigte ihn in den Bach hätte schubsen sollen und auch die Lebenspartnerin des Beschuldigten habe angegeben, dass der Beschuldigte nicht gewalttätig sei (u.a. pag. 643 Z. 315).