Bei dieser Lüge sei die Beziehung zwischen dem Beschuldigten und dem Straf- und Zivilkläger zu betrachten. Sie hätten sich bereits seit rund 3,5 Jahren gekannt und sich 1-2 pro Monat für einvernehmlichen Sex getroffen. Da beide nicht gewollt hätten, dass der Sex an ihren Wohnorten stattfand, hätten sie andere Orte aufgesucht. Der Straf- und Zivilkläger habe seine homosexuelle Neigung geheim halten wollen und die Treffen offensichtlich klein geredet: Es sei nur um den sexuellen Akt gegangen und es habe keine weiteren Ausflüge gegeben (pag. 829 Z. 291 ff.). Dies stimme nicht, es sei eine langjährige Beziehung gewesen und sie hätten auch längere .