769 Z. 383). Gemäss Wörterbuch für Berndeutsch seien stolpern, straucheln, «stürchle» zudem Synonyme für «stogeln». Damit werde klar, dass der Beschuldigte Synonyme verwendet habe, welche seinem Vokabular entsprechen und das gleiche Verhalten umschreiben würden. Er habe nach Worten gesucht bzw. um Worte gerungen und den Geschehensablauf offensichtlich nicht auswendig gelernt. Er habe diesen auch nicht widersprüchlich wiedergegeben. Dies werde letztlich durch eine zentrale Aussage des Beschuldigten untermauert, nämlich seine Aussage auf pag. 769 Z. 381 ff. Folglich seien in den Aussagen des Beschuldigten zum Sturz Realkennzeichen vorhanden.