Gemäss den ersten Aussagen des Straf- und Zivilklägers im Rahmen der Berufungsverhandlung habe der Absturz dort stattgefunden, wo er übernachtet habe. Erst nach diversen Fragen habe er angegeben, dass er den Ort nicht mehr erkennen könne. Am 7. November 2019 habe eine Begehung mit dem Straf- und Zivilkläger stattgefunden. Der Tatort sei also einzig und allein gestützt auf die Aussagen des Strafund Zivilklägers festgelegt worden. Gleiches gelte für den ganzen Handlungsablauf, d.h. das Hinfahren auf einen Parkplatz, das Ausmessen, den Stoss, den weiteren Verlauf im Bach, die Sicherung am Ufer und letztlich die Rückkehr (pag. 2712 f.).