Dabei verkenne die Vorinstanz, dass die Aussagepsychologie von sog. «Warnsignalen» spreche und bei Vorliegen eines Warnsignals (bspw. eines Strukturbruchs) über dessen Ursache nachzudenken sei. Es dürfe hingegen aus einem Warnsignal (bspw. einem Strukturbruch) nicht ohne Weiteres geschlossen werden, dass die Aussage erfunden sei. Vielmehr könne bspw. ein Strukturbruch auch mit der Nervosität oder dem Erinnerungsvermögen der Aussageperson erklärt werden.