Vom Baum bis zum Wasserbecken betrage die Fallhöhe 6,15 Meter und die Wassertiefe im ersten Becken lediglich 0,9 Meter. Nach dem ersten Becken komme ein Wasserfall, der eine Fallhöhe von 4,3 Meter aufweise und dieser Wasserfall führe in das zweite Becken, aus welchem sich der Straf- und Zivilkläger auf einen Felsvorsprung habe retten und die Nacht verbringen können. Hätte sich der Straf- und Zivilkläger nicht auf den Felsvorsprung retten können, wäre der Straf- und Zivilkläger einen 12 Meter hohen Wasserfall hinuntergerissen worden. Die Wassertemperatur habe 3,6 Grad und die Lufttemperatur in der Nacht und bis am nächsten Morgen 2,9 Grad betragen, wobei