Die Aussagen des Straf- und Zivilklägers würden sich sodann mit den objektiven Spuren decken. So habe der Straf- und Zivilkläger bei der Tatortbegehung vom 7. November 2019 gezeigt, an welchem Baum er sich habe festhalten können und an diesem Baum seien bachseitig Hinweise auf die DNA des Straf- und Zivilklägers gefunden worden. Zudem habe der Straf- und Zivilkläger zeigen können, wo er übernachtet habe und an dieser Stelle sei in der Folge ein Schuhsohlenabdruck gefunden worden. Dieser Schuhsohlenabdruck passe von der Grösse sowie vom Sohlenmuster her zu den vom Straf- und Zivilkläger getragenen Schuhen.