Der Beschuldigte habe verschiedene Erklärungen dafür geliefert, weshalb er mit dem Straf- und Zivilkläger in das J.________(Ort) gefahren sei. Zu Beginn der Einvernahmen habe er angegeben, dass er einen Auftrag gehabt habe, ein Stück Land zu vermessen und später als die Beweislage erdrückend gewesen sei, dass er mit dem Straf- und Zivilkläger mehr Zeit habe verbringen wollen. Weiter seien auch die Aussagen des Beschuldigten zur Absturzstelle unklar und widersprüchlich.