Die Verteidigung brachte im Rahmen der Berufungsverhandlung vor, am 5. November 2019 seien Gebirgsspezialisten beauftragt worden, den Tatort zu lokalisieren und Spuren zu sichern. Dies sei aber nicht gelungen (pag. 351). Am 7. November 2019 habe daher eine Begehung (pag. 295) mit dem Straf- und Zivilkläger stattgefunden. Der Tatort sei dabei einzig und alleine gestützt auf die Aussagen des Straf- und Zivilklägers festgelegt worden. Gleiches gelte für den ganzen Handlungsablauf, d.h. das Hinfahren auf einen Parkplatz, das Ausmessen, den Stoss, den weiteren Verlauf im Bach, die Sicherung am Ufer und letztlich die Rückkehr.