8. Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung 8.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift In der Anklageschrift vom 3. Juni 2022 wird dem Beschuldigten eine versuchte vorsätzliche Tötung nach Art. 111 i.V.m. Art. 22 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0), begangen am 4. November 2019, ca. 17.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr, in J.________(Ort), J.________(Ort), Einstieg AA.________(Schlucht) oberhalb AC.________(Bach) resp. AD.________(Bach) zum Nachteil des Strafund Zivilklägers vorgeworfen. Der angeklagte Sachverhalt wird in der Anklageschrift wie folgt beschrieben (pag. 1977): A.________ fuhr mit C.___