14 E. 2.2.5). Weiter hat die Kammer die nicht der Rechtskraft zugänglichen Verfügungen über das erstellte DNA-Profil und die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten und die weiteren Verfügungen (vgl. Ziff. V.1., V.2., V.3., V.5. und V.7. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) neu zu treffen. Die Kammer verfügt als Berufungsgericht über umfassende Kognition in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (Art.