13 bis 2. April 2018 in E.________(Ort), auf der Strecke CE.________(Ort)- G.________(Ort) und in H.________(Ort), z.N. von F.________; unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten (1/7), insgesamt bestimmt auf CHF 13'869.00, an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 5'874.30 an den amtlichen Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt I.________, ohne Rück- und Nachzahlungspflichten (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).