II. Der Beschuldigte sei schuldig zu sprechen 1. der vorsätzlichen Tötung, begangen in der Zeit von 24.05.2019 bis 25.05.2019, in J.________(Ort), z.N. des K.________; 2. der versuchten vorsätzlichen Tötung, begangen am 04.11.2019, in J.________(Ort), z.N. des C.________; und in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu verurteilen zu: