2.2.2. in der Zeit von Sommer 2019 bis 04.11.2019 in O.________(Ort), zwischen G.________(Ort) und CE.________(Ort), auf einer Fahrt nach R.________(Ort), in AB.________(Ort) und in CE.________(Ort), z.N. des S.________; 3. verurteilt wurde zu einem lebenslänglichen Tätigkeitsverbot für jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst. B. Im Zivilpunkt