1.2. der sexuellen Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt, angeblich mehrfach begangen in der Zeit von November/Dezember 2017 bis 02.04.2018 in E.________(Ort), auf der Strecke CE.________(Ort)-G.________(Ort) und in H.________(Ort), z.N. des F.________; unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von 1/7, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 4'657.15 und Auslagen von CHF 9'211.85, insgesamt bestimmt auf CHF 13'869.00, an den Kanton Bern. 2. schuldig gesprochen wurde 2.1. der sexuellen Handlungen mit Kindern: