Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Oberland (Kollegialgericht in 5er-Besetzung) vom 17. Oktober 2022 insoweit in Rechtskraft erwachsen sei als A. Der Beschuldigte 1. freigesprochen wurde von der Anschuldigung 1.1. der sexuellen Nötigung, angeblich begangen im November/Dezember 2017 in E.________(Ort), z.N. des F.________;