_ ist für die zu viel verbüsste Haft ein angemessener Schadenersatz zu bezahlen und eine angemessene Genugtuung zu entrichten. 7. Die Anwaltskosten des Rechtsvertreters von Herrn A.________ sind gemäss Honorarnote durch die Staatskasse zu übernehmen. 8. Die Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche von Herrn C.________ seien abzuweisen. 9. Die Entschädigung an RA I.________ ist gemäss den verbleibenden, nicht angefochtenen Schuldpunkten, neu anzusetzen. 10. Die Verpflichtung von A.________ hinsichtlich der Entschädigungszahlung an die Rechtsvertreter von C.________ ist ersatzlos aufzuheben.