3. Die Berufungsanträge von Herrn C.________ sind abzuweisen. 4. Betreffend den nicht angefochtenen Schuldpunkten (sexuelle Handlung mit Kindern und sexuelle Handlung mit Minderjährigen gegen Entgelt) sei A.________ zu einer angemessenen Freiheitsstrafe zu verurteilen, wobei die bisherige Untersuchungs- und Sicherheitshaft anzurechnen ist (Urteil Ziff. 1 S.4). 5. Es ist Herrn A.________ der bedingte Strafvollzug zu gewähren. 6. A.________ ist für die zu viel verbüsste Haft ein angemessener Schadenersatz zu bezahlen und eine angemessene Genugtuung zu entrichten.