_ vom 13. Juni 2024 (pag. 2680 ff. [nachfolgend: Bericht von Dr. med. Y.________]), zu den Akten erkannt (pag. 2696). Weiter wurden der Beschuldigte und der Straf- und Zivilkläger, letzterer unter Konfrontationsvermeidung und Ausschluss der Öffentlichkeit, an der oberinstanzlichen Verhandlung einvernommen (pag. 2708 ff. und pag. 2697 ff.). Der Beweisantrag der Verteidigung, es sei eine Tatortbesichtigung durch die Kammer durchzuführen, wurde mit Beschluss vom 24. November 2023 begründet abgewiesen (pag. 2549 ff.). Zudem wurde der Eventualantrag der Verteidigung auf Befragung von X._____