2569 ff.). Am gleichen Tag wurde der Straf- und Zivilkläger mit Verfügung von der Teilnahme an der oberinstanzlichen Verhandlung – mit Ausnahme seiner eigenen Einvernahme – dispensiert, für seine Einvernahme die Konfrontationsvermeidung angeordnet und die Öffentlichkeit von seiner Einvernahme ausgeschlossen (pag. 2572 f.). Mit Verfügung vom 17. Mai 2024 wurde den Parteien die geänderte Kammerzusammensetzung mitgeteilt (pag. 2593 f.). Die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer fand am 10. Juli 2024 und die Urteilseröffnung am 12. Juli 2023 statt (pag. 2693 ff.).