2467) und Rechtsanwalt B.________ liess sich zur beabsichtigten Sistierung des amtlichen Mandats nicht vernehmen. Mit Verfügung vom 14. Juni 2023 wurde das amtliche Mandat von Rechtsanwalt I.________ sistiert (pag. 2478 ff.). N.________ teilte am 1. Juli 2023 mit, dass er mit der Sache nichts zu tun haben möchte und damit abgeschlossen habe. Zudem führte er aus, dass er bereits telefonisch mitgeteilt habe «Ich möchte mich da zurückziehen» (pag. 2496). In der Folge wurde mit Verfügung vom 7. Juli 2023 festgestellt, dass das erstinstanzliche Urteil bezüglich F.________, N.________, S.________ und P.________ nicht angefochten wurde.