8 schuldigte, der amtliche Verteidiger I.________ und die Generalstaatsanwaltschaft ersucht, innert Frist zu einer allfälligen Sistierung des amtlichen Mandats von Rechtsanwalt I.________ Stellung zu nehmen (pag. 2444 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft hat mit Eingabe vom 28. März 2023 weder Anschlussberufung erklärt noch ein Nichteintreten auf die Berufung beantragt (pag. 2458 f.). Der Straf- und Zivilkläger, amtlich vertreten durch Rechtsanwalt Dr. D.__