2437 ff.). Mit Verfügung vom 24. März 2023 wurden der Generalstaatsanwaltschaft, F.________, N.________, S.________, P.________ und dem Straf- und Zivilkläger Gelegenheit eingeräumt, innert Frist Anschlussberufung zu erklären oder begründet ein Nichteintreten auf die Berufung zu beantragen. Gleichzeitig wurden der Be-