Die Aufwendungen von Rechtsanwalt I.________ für das Rechtsverzögerungsverfahren werden mit CHF 665.00 (Aufwand von rund 3 Stunden, inkl. Auslagenpauschale von 3% und MwSt) bemessen. Hierfür besteht seitens des A.________ weder eine Rückzahlungspflicht noch seitens des Kantons Bern ein Nachforderungsrecht.