1. von der Anschuldigung der sexuellen Nötigung, angeblich begangen im November/Dezember 2017 in E.________(Ort), z.N. des F.________; 2. von der Anschuldigung der sexuellen Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt, angeblich mehrfach begangen in der Zeit von November/Dezember 2017 bis 02.04.2018 in E.________(Ort), auf der Strecke CE.________(Ort)-G.________(Ort) und in H.________(Ort), z.N. des F.________; unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von 1/7, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 4'657.15 und Auslagen von CHF 9'211.85, insgesamt bestimmt auf CHF 13'869.00, an den Kanton Bern.