Die Kosten des zweiten obergerichtlichen Beschwerdeverfahrens wurden mit Beschluss vom 18. Juli 2022 auf insgesamt CHF 20'191.80 bestimmt und setzen sich zusammen aus Gebühren im Umfang von CHF 1'500.00 sowie den Kosten des Gutachtens von insgesamt CHF 18'691.80 (CHF 17'779.80 [Kosten des Gutachtens] + CHF 912.00 [Kosten der ergänzenden Fragenbeantwortung]; amtliche Akten SK 21 226, pag. 1171).