69 Abs. 4 KV/BE vorliegen sollte. Wie der Beschwerdeführer selbst ausführt, äussert sich das VRPG weder zur Höhe noch zur Bemessung von Gebühren und Auslagen, sondern enthält nur die Grundsätze für die Verlegung der Verfahrenskosten. Wie die Kammer bereits in ihrer Vernehmlassung vom 11. Oktober 2022 festgehalten hat, regeln die Leitlinien zur Tarifgestaltung und Gebührenfestsetzung des Gesetzes über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG) sowie die gestützt darauf erlassenen Gebührenregelungen – wozu auch das VKD zählt – die Festsetzung der Verfahrenskosten (amtliche Akten SK 21 226, pag. 1263 ff.).