Das Gutachten sei durch das Obergericht in Auftrag gegeben und durch dieses verursacht worden. Einen Kausalzusammenhang zum Anlassdelikt sei zudem nicht mehr ersichtlich. Die Vollzugskosten, wozu auch die Kosten für ein Gutachten, welches ohnehin vollzugsseitig in Auftrag hätte gegeben werden müssen, zählen würden, seien vom Kanton zu zahlen. Vorliegend handle es sich zudem um ein Neubeurteilungsverfahren. Da die Sache ans Obergericht zurückgewiesen worden sei, habe der Kanton diese Kosten verursacht, weil er rechtsfehlerhaft gehandelt habe. Wäre es anders gewesen, wäre die Sache nicht zurückgewiesen worden.