7 folgen auswirken könne. In diesem Zusammenhang gab das Bundesgericht der Kammer zudem die Gelegenheit, sich mit der in der Beschwerde in Strafsachen erhobenen Kritik des Beschwerdeführers an der Kosten- und Entschädigungsverlegung der Kammer [im Entscheid SK 21 226] auseinanderzusetzen (amtliche Akten SK 23 112, pag. 1361).